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Mo-Do 08.00 - 17.00 Uhr
Fr 08.00 - 14.30 Uhr
und nach Vereinbarung
Informationen sind die Währung des 21. Jahrhunderts.
Speziell in der Steuerberatung ist es enorm wichtig, stets auf dem neusten Stand zu sein und zu bleiben. Denn die Gesetzte und Bestimmungen können sich täglich ändern. Hier können Sie sich über aktuelle Änderungen im Steuerrecht informieren. Und hier erhalten Sie wichtige Informationen zu vielen artverwandten Themen.
- 1. Buchführung mit Zukunft
Sehen Sie sich zu diesem Thema die folgende Präsentation an (Quelle:www.steuerberater-honold.de):
- 2. Beratungsprogramm Wirtschaft NRW
Existenzgründerinnen und -gründer aus der Arbeitslosigkeit in NRW werden ab diesem Jahr noch besser bei der Entwicklung, Prüfung und Umsetzung ihres Gründungs- oder Übernahmevorhabens beraten. Dies sieht die neue geänderte Richtlinie zum Beratungsprogramm Wirtschaft (BPW) des Landes vor. Danach können Bezieher von Arbeitslosengeld II sowie Hochschulabsolventen und Berufsrückkehrer mit vergleichbarer Einkommenslage zukünftig landesweit einen erhöhten Fördersatz von 80 Prozent für in Anspruch genommene Beratungen erhalten. Für alle Anderen kann eine Gründungsberatung mit bis zu vier Tagewerken, bei Betriebsübernahmen mit bis zu sechs Tagewerken innerhalb von 12 Monaten gefördert werden. Die Zuschüsse betragen für die Gründungsberatung 50 Prozent eines Tagewerksatzes, maximal jedoch 400 Euro. Darüber hinaus steht Gründerinnen und Gründern, die Arbeitslosengeld I und II beziehen beziehungsweise die eine vergleichbare Einkommenslage nachweisen können, dann erstmals im Rahmen des Beratungsprogramms auch die so genannte "Zirkelberatung" zur Verfügung. Hierbei handelt es sich um eine Kombination aus intensiver Gruppen- und Einzelberatung für mindestens vier, höchstens sechs Personen. Bei Zirkelberatungen beträgt der Zuschuss maximal 500 Euro. Der Eigenanteil des Zuwendungssempfängers beträgt mindestens 150 Euro.
Das neue Förderangebot des Beratungsprogramms Wirtschaft NRW wird aus Mitteln des Landes NRW und der EU finanziert und steht bis Ende 2013 zur Verfügung. Weitere Informationen zur Gründungsberatung können Sie den Richtlinien des Beratungsprogramm Wirtschaft entnehmen. (Quelle: www.go.nrw.de)
Download Beratungsprogramm - 3. Gründercoaching Deutschland
Worum geht es beim Gründercoaching Deutschland?
Die meisten Gründer und jungen Unternehmen brauchen eine kompetente Beratung, damit das Unternehmen Erfolg hat. Bewährt hat sich das Coaching-Prinzip. Ein qualifizierter Unternehmensberater betreut und begleitet das junge Unternehmen. Das Coaching wird durch einen Zuschuss aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds gefördert.
Das Gründercoaching Deutschland wird bundesweit angeboten.Wer kann das Gründercoaching in Anspruch nehmen?
Gründer und junge Unternehmen Die Gründung oder Übernahme darf nicht länger als 5 Jahre zurückliegen. Beratung vor der Gründung kann nicht gefördert werden.Wie hoch ist der Zuschuss?
Das maximal förderfähige Tageshonorar (netto) beträgt 800 Euro. Ein Tagewerk umfasst 8 Stunden. Insgesamt werden höchstens 6.000 Euro gefördert. Bezogen auf diese förderfähigen Kosten erhalten Unternehmen folgende Zuschüsse: 75 % in den neuen Bundesländern (außer "Phasing Out"-Regionen) 50 % in den alten Bundesländern einschließlich Berlin (außer "Phasing Out"-Region Lüneburg) 75 % in den "Phasing Out"-Regionen Halle, Leipzig, Südwestbrandenburg und Lüneburg. Auf der Seite www.kfw-mittelstandsbank.de finden Sie Musterrechnungen zur Förderhöhe. Für Ihre persönliche Planung können Sie mit Hilfe des Zuschussrechners individuelle Berechnungen zur möglichen Zuschusshöhe entsprechend Ihren Vorgaben durchführen.
Neu: Zuschuss für Gründungen aus der Arbeitslosigkeit seit 1. Oktober 2008 als neuer Baustein im Gründercoaching Deutschland.
Neu: Zuschuss für Gründungen aus der Arbeitslosigkeit seit 1. Oktober 2008 als neuer Baustein im Gründercoaching Deutschland.Wer kann einen Zuschuss erhalten? Gründer und Gründerinnen, die vorher arbeitslos waren und Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB II oder SGB III) erhalten.
Diese besondere Förderung kann innerhalb des ersten Jahres nach der Gründung beantragt werden. Beratungen vor der Gründung können über dieses Programm nicht gefördert werden.Wie hoch ist der Zuschuss?
Maximal 3.600 Euro.
90 % des Beratungshonorars werden bundesweit als Zuschuss gezahlt. Das Netto-Gesamthonorar darf 4.000 Euro nicht überschreiten. Das maximal förderfähige Tageshonorar des Beraters beträgt 800 Euro (netto).
Über den Zuschussrechners können Sie auf Basis Ihrer individuellen Eingaben Ihre ganz persönliche Zuschusshöhe ermitteln.Wo kann der Antrag gestellt werden?
Bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Wirtschaftsfördereinrichtung oder weiteren Institutionen, die als KfW-Regionalpartner benannt worden sind. (Quelle: www.kfw-mittelstandsbank.de)Suchen Sie einen qualifizierten Berater?
Frau Stephanie Stropp-Ulmann ist als Berater gelistet.